Immobilienbewertung - Unsere Leistungen
Bevor wir mit der Gutachtenerstellung beginnen, führen wir eine fundierte Beratung durch, in der Fragen des Auftraggebers geklärt und Umfang und Zweck des Gutachtens erörtert werden.
Im Vordergrund unserer Arbeit steht die Bewertung von Immobilien zu einem bestimmten Qualitätsstichtag. Einzelne Gutachten, wie z.B. erb- und eherechtliche Auseinandersetzungen, Umlegungsverfahren, etc. erfordern die Bewertung für mehrere Bewertungszeitpunkte.
Für die erstellten Gutachten verwenden wir aktuelle und anerkannte Bewertungsmethoden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Somit erfüllen wir auch höchste Ansprüche und unsere Gutachten sind gerichtlich anerkannt.
Es gibt viele unterschiedliche Gründe für die Anfertigung eines Gutachtens. Auch einzelne Grundstücksrechte können Gegenstand eines Gutachtens sein.
Erstellung von Gutachten für
- Ermittlung von Kaufpreisen
- Finanzierung / Beleihung von Immobilien
- Zwangsversteigerungen
- Erbschaftsangelegenheiten
- eherechtliche Auseinandersetzungen
- Bewertung von Rechten (z.B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtung, etc.)
- steuerliche Zwecke (z.B. Erbschafts- und Schenkungssteuer, Eingabe- und Entnahmewerte)
- Entschädigungen (z.B. bei Enteignung im Rahmen eines Umlegungsverfahrens, etc.)
Die häufigsten Gründe zur Erstellung eines Gutachtens sind:
- An- und Verkauf von Immobilien
- Ermittlung des Miet- bzw. Pachtwertes einer Immobilie
- Ermittlung des Beleihungswertes zur Finanzierung bzw. Belastung einer Immobilie
Als zusätzliche Leistungen bieten wir u.a. an:
- Kauf- und Verkaufsberatung (z.B. Beurteilung der Angemessenheit von Kauf- und Verkaufspreisen, Besichtigungen/Begehungen, Beratung bei Kauf und Verkauf von Immobilien, Führen von Kauf- und Verkaufsverhandlungen, etc.)
Das Honorar für Gutachten richtet sich in der Regel nach dem ermittelten Wert sowie dem mit der Erstellung verbundenen Arbeitsaufwand in Anlehnung an § 34 HOAI (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure).
Das Honorar für zusätzliche Leistungen berechnet sich in der Regel nach dem hierfür erforderlichen Zeitaufwand und dem vereinbarten Stundensatz plus den entstandenen Auslagen und Nebenkosten.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.