Gutachten - was bedeutet das?
Wert und Bewertung sind Begriffe und Aufgaben, die im Mittelpunkt unseres privaten, sozialen und wirtschaftlichen Lebens stehen. Die Qualitätsanforderungen an Wertgutachten in der Immobilienbewertung sind wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung hoch. Sie unterliegen einer großen Dynamik. Es ist von elementarer Bedeutung, Handlungskompetenz zu erlangen und zu erhalten, um Wertgutachten für Immobilien fertigen zu können.
Für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten benötigt ein verantwortungsbewusster Gutachter ein anerkanntes Instrumentarium, die fachliche, methodische und auch eine hohe soziale Kompetenz.
Das Studium zur "Sachverständigen für Immobilienbewertung und Dipl. Wirtschaftsingenieur/in" ist ein Zertifikatsstudium an der Technischen Akademie Südwest (TAS), Kaiserslautern, akkreditiert an der Fachhochschule/techn. Universität Kaiserslautern und ist vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung Rheinland-Pfalz anerkannt.
Auf Grund dieser Qualifikation ist es uns möglich, Ihre Immobile sachverständig zu bewerten. Durch diese Bewertung ergibt sich ein marktgerechter Verkaufspreis (Marktwert/Verkehrswert), mit dem es möglich ist, Ihre Immobilie zeitnah und zielorientiert anzubieten.
Alle Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt. Sie bestehen aus einem Textteil, Fotodokumentationen und einem Anlagenteil.
In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:
- Ortsübersicht
- Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
- Lageplan
- Optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
- Gebäudegrundrisse oder Skizzen
- Gebäudeschnitte
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Berechnung umbauter Raum bzw. Bruttorauminhalt
- Fotos
Außerdem richten sich Gutachten an einen vielschichtigen Kreis von Auftraggebern:
- Privatpersonen
- Betreuer (gerichtlich bestellt)
- Firmen
- Gerichte
- Kreise, Städt und Gemeinden
- Kreditinstitute (Banken und Sparkassen)
- Versicherungsgesellschaften
- Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien
- Steuerberater und Steuerberatungskanzleien
- Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzverwalter
- Sonstige Wirtschaftsberater, Sozietäten und Institutionen
- Hausverwaltungsfirmen
- Bauträger
- Projektentwickler
Gutachten sind immer nach den Regeln unseres Berufsstandes zu erstellen:
- Weisungsfreiheit
- Unabhängigkeit
- Gewissenhaftigkeit
- Unparteilichkeit
Die Gutachten werden in persönlicher Aufgabenerfüllung erstellt. Sachverständige unterliegen zudem den entsprechenden Vorschriften des BGB.
Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten einer Immobilienbewertung.