Sachverständigenvertrag / Vollmacht
Voraussetzung für die Erstellung eines Gutachtens ist der Abschluss eines Sachverständigenvertrages mit uns. In diesem Zusammenhang ist zur Beschaffung nicht vorliegender Unterlagen, die zur Erstellung des Gutachtens erforderlich sind, die Erteilung der hierzu notwendigen Vollmachten notwendig.
Dies erfolgt im Rahmen einer ausführlichen Beratung und einer ausführlichen Besichtigung der zu bewertenden Immobilie.